SRC Funkzeugnis - Das Short Range Certificate einfach erklärt
Das SRC (Short Range Certificate) ist das international gültige Seefunkzeugnis für den UKW-Sprechfunk auf See. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen auf Seeschifffahrtsstraßen und ist Teil des Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS).
Was ist das SRC?
Der amtliche Name lautet „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“. Beschränkt heißt: Es gilt für den mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) und für UKW-Funkanlagen auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen – also auf Sportbooten – und auf Traditionsschiffen. Für die Teilnahme am GMDSS ist es auf diesen Fahrzeugen das Mindestzeugnis.
Das SRC wird von den Prüfungsausschüssen des DSV (Deutscher Segler-Verband) oder DMYV (Deutscher Motoryachtverband) ausgestellt und ist lebenslang gültig - keine Verlängerung nötig.
SRC oder LRC?
Neben dem SRC gibt es das LRC (Long Range Certificate). Es deckt zusätzlich Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenfunk ab und richtet sich an Langfahrtsegler, die weit außerhalb der UKW-Reichweite von Küstenfunkstellen unterwegs sind. Für Küstenreviere, Nord- und Ostsee und fast alle Charterreviere reicht das SRC.
Wer braucht das SRC?
Jeder, der ein Sportboot mit UKW-Funkanlage auf See führt, braucht das SRC. Das betrifft:
- Sportboote mit fest eingebauter oder tragbarer UKW-Funkanlage
- Charteryachten im Mittelmeer, Atlantik, Nordsee und Ostsee
- Besonders relevant beim Chartern in Kroatien, Mallorca und Co.
Sobald ein Funkgerät an Bord ist, ist der Schein Pflicht - auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Auf einem Sportfahrzeug unter deutscher Flagge muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt.
Auch ohne Pflicht sinnvoll
Das SRC braucht formal nur der Schiffsführer. Trotzdem machen es viele Mitsegler: Fällt der Skipper aus, muss jemand an Bord einen Notruf absetzen können. Und wer später selbst chartern will, hat den Schein dann schon in der Tasche.
Was darf man mit dem SRC?
- UKW-Seefunk weltweit betreiben
- Am GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) teilnehmen
- DSC-Notrufe auf Kanal 70 absetzen und empfangen
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen senden
- Routinefunkverkehr mit Küsten- und Seefunkstellen führen
Nicht abgedeckt ist der Binnenschifffahrtsfunk auf Flüssen und Kanälen – dafür gibt es das UBI.
Wie bekommt man das SRC?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Details zum genauen Ablauf findest du im SRC Prüfungs-Ratgeber. Kurz zusammengefasst:
- Theorie: Fragebogen (24 Multiple-Choice-Fragen aus einem Katalog von 180 Fragen) + englisches Diktat aus 27 bekannten Seefunktexten
- Praxis: Funksprüche am Gerät absetzen - MAYDAY, DSC-Notruf, Routine. Sprechen kannst du sie vorab im SRC Funksimulator
- Anmeldung: Beim DSV oder DMYV, Prüfungsgebühr ca. 128 Euro
Der Fragenkatalog deckt 7 Themen ab:
- Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
- Funkeinrichtungen und Seefunkstellen
- Digitaler Selektivruf (DSC)
- UKW (VHF) – Sprechfunk
- Betriebsverfahren und Rangfolgen
- Nautische und Meteorologische Warnnachrichten (NAVTEX)
- Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)
Was die Vorbereitung insgesamt kostet, steht im Ratgeber SRC Kosten.
Wie lange ist das SRC gültig?
Das SRC ist lebenslang gültig. Es gibt keine Verlängerung, keine Nachprüfung und keinen Auffrischungskurs. Einmal bestanden, immer gültig.
Geht das Zeugnis verloren, bekommst du eine Ersatzausfertigung über die Stelle, die es ausgestellt hat. Nimm beim Chartern das Original mit – eine Kopie wird nicht überall akzeptiert.
Lebenslang gültig heißt allerdings nicht, dass das Wissen lebenslang sitzt. Wer jahrelang nicht gefunkt hat, sollte vor dem nächsten Törn den Ablauf eines Notrufs noch einmal durchgehen – im Ernstfall bleibt keine Zeit zum Nachlesen.
Was du außer dem Zeugnis brauchst
Das SRC berechtigt dich, eine Funkanlage zu bedienen. Die Funkanlage selbst braucht eine eigene Zulassung: Die Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) enthält unter anderem die MMSI, die Rufnummer deiner Seefunkstelle. Sie hat neun Ziffern; die ersten drei sind die Seefunkkennzahl (MID), an der die Nationalität erkennbar ist. Auf einer Charteryacht ist das Sache des Vercharterers – auf dem eigenen Boot deine. Wofür die MMSI im Notfall gebraucht wird, erklärt der Ratgeber zum DSC-Notruf.
SRC und UBI - brauche ich beide?
Das SRC gilt nur für See, das UBI nur für Binnengewässer. Wer beides fährt, braucht beide Scheine. SRC-Inhaber können das UBI über eine verkürzte Ergänzungsprüfung erwerben.
Alle Details im Vergleich: SRC oder UBI - welches Funkzeugnis brauche ich?